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Qualität im schweizer Gesundheitssystem bedeutet eine ausreichende und zweckmässige, d.h. patienten- und bedarfsgerechte, an der Lebensqualität orientierte, fachlich qualifizierte, aber auch wirtschaftliche medizinische Versorgung mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit erwünschter Behandlungsergebnisse bei Individuen und in der Gesamtbevölkerung zu erhöhen.

 

Ein wesentlicher Unterschied zum Qualitätsmanagement in anderen Branchen ist der Umstand, dass die Leistungsempfänger (Patienten) und die Leistungserbringer (Versicherungen, Krankenkassen) nicht identisch sind. In der Regel beteiligen sich vor allem die Kostenträger am Qualitätsmanagement und an der Qualitätskontrolle. Der Patient bekommt also in der Regel die Qualitätseinstufungen der Leistungserbringer vermittelt.  Trotz zahlreichern Institutionen die sich mit der ärztlichen Qualitätssicherung beschäftigen, muss jedoch festgestellt werden, dass in keine zuverlässigen Zahlen zu den tatsächlichen Behandlungsfehlern existieren. Ein wesentliches Element zur Planung einer effizienten Qualitätssicherung in der Medizin existiert damit nicht.

 

Unser Ziel ist die patientenorientierte Qualitätssicherung durch eine effiziente Qualitätseinstufung der medizinischen Tätigkeit.

 

Der Verband Privatmediziner Schweiz ist dabei politisch-, materiell- und krankenkassenunabhängig.